Begriffsklärungen im Kontext

Sexismus ist ein Oberbegriff, der Diskriminierungsformen auf Grund des zugeschriebenen Geschlechts bezeichnet. Diese Diskriminierungen können in unterschiedlicher Form (verbal, körperlich) auftreten. Sie können sich konkret in Situationen äußern und sie können in gesellschaftlichen, politischen und institutionellen Strukturen verankert sein und so diskriminierende Verhaltensweisen ermöglichen bzw. befördern (detailliertere Informationen).
Wichtig für die Definition von Diskriminierung ist, dass Diskriminierung dann vorliegt wenn die betroffene Person das Verhalten in der Situation als diskriminierend empfindet. Dies liegt also auch vor, wenn die andere Person die Diskriminierung nicht beabsichtigt hat.
Auch alltägliche Situationen, im Berufsalltag und der Lehre, können sexistisch sein und sich z.B. in stereotypischen Äußerungen, ungleichem Umgang mit Studierenden oder „nett gemeinten“ Witzen äußern. So etwas wird unter dem Begriff „Alltagssexismus“ gefasst. Dies kann sich zum Beispiel in unbeabsichtigtem und oftmals auch unbewusst diskriminierendem Verhalten äußern.

Alle Formen von Diskriminierung über Sexismus und Alltagssexismus können Teil der Hochschullehre sowie der eigenen Lehre sein. Diese gilt es aufzudecken.

Beispiele für Alltagssexismus an Universitäten:

  • Stereotype Darstellungen in Sprache und in Form von Bildern z.B. in Präsentationen
  • Sexualisierte Witze und anzügliche Bemerkungen in der Lehrveranstaltung
  • Die gleiche Verhaltensweise wird je nach Geschlecht der Studierenden völlig unterschiedlich bewertet, z.B. wird eine unterbrechende Frage einer Studentin als „vorlaut“ bewertet, die unterbrechende Frage eines Studenten jedoch als „engagiert“ eingeordnet
  • In der Vorstellungsrunde müssen nur die weiblichen Studierenden erklären, warum sie sich für dieses Studienfach entschieden haben
  • In der Projektarbeit sind ausschließlich Frauen für das Catering und das Schreiben zuständig und Männer für die inhaltliche Präsentation
  • Lehrperson nimmt mehr Blickkontakt zu männlichen Studierenden auf
  • Lehrperson hilft im Labor mehr weiblichen Studierenden und fragt, ob sie klarkommen

Sexuelle Belästigungen – als eine Ausdrucksform von Sexismus – sind sexualisierte Handlungen jeder Form (Gesten, Äußerungen, körperlicher Kontakt) die von der betroffenen Person als beleidigend empfunden werden und zur Folge haben, dass diese sich bedroht, erniedrigt oder belästigt fühlt. Sexuell belästigend sind auch Anspielungen und sexistische Bemerkungen, welche Studierende in ihrer Studienleistung beeinträchtigen oder ihr Studium gefährden. Auch Situationen, die in der Lehre eine unangenehme Atmosphäre schaffen oder in Beratungsgesprächen einschüchternd sind, gehören in diese Kategorie.

Beispiele für Situationen sexueller Belästigung in der Lehre:

  • sexuell bestimmte körperliche Berührungen / unaufgeforderte Berührungen / unerwünschte körperliche Nähe
  • unerwünschte sexualisierte Handlungen oder Aufforderungen zu diesen (auch solche, die als Witz gemeint sind)
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie (nach) Pfeifen / Catcalling (übergriffige, sexuell aufgeladene Kommentare von Männern gegenüber Frauen)
  • Anzügliche Bemerkungen gegenüber Studierenden z.B. über den Körper oder den Kleidungsstil der Student_in, der/die eine Präsentation hält
  • unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen

Diese Situationen sind klar grenzüberschreitend!

Beispiele für (subtilere) Situationen, in denen Alltagssexismus zum Tragen kommt:

  • Darstellungen in Bild und Sprache die beleidigen oder herabwürdigen aufgrund von Geschlecht z.B. sexualisierte Darstellungen von Frauen als Zierde von Folien/ Flyern/ Einladungen/ Werbung für Veranstaltungen
  • Sexistische Sprüche von Teilnehmenden
  • Argumentationen, die auf Stereotypen gründen (Frauen sind so../ Männern finden das nicht gut..)
  • Absolutaussagen wie „alle Frauen/ alle Männer sind..“

Zusatz: Für Sie als Lehrende_r ist folgende Information relevant, um Ihre Studierenden über die rechtlichen Schritte informieren zu können, die Betroffene in Anspruch nehmen können: Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB wurde Ende 2016 neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Dieser umfasst allerdings nicht die verbale sexuelle Belästigung, sondern danach macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

Diskriminierungserfahrungen aufgrund von weiteren Zuschreibungen über Differenzkategorien können immer auch Teil sexistischer Praxis sein. Diese Form der Diskriminierung sollte im Einzelfall betrachtet werden und intersektionale Perspektiven mit einbeziehen. (weitere Informationen zu Intersektionalität)